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Zahnarztpraxis M. Wojtunik & Kollegen
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Eine Neuigkeit
Individuelle Schienen bei Schlafapnoe werden ab 1.1.2022 von den Krankenkassen bezuschusst.
Individuell angefertigte Prtotrusionschienen (sog. Schnarcherschienen) werden ab 1.1.2022 von den
gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst.
Voraussetzung für die Beantragung ist eine, durch einen Facharzt nachgewiesene obstruktive Schlafapnoe und
die Indikationsstellung zur Tragen einer Protrusionsschiene oder die fehlende Möglichkeit zur Verwendung
alternativer Therapien (z.B. Nasenmaske - CPAP)